freie Trau- & Taufrednerinnen
 
im Münsterland, in ganz NRW oder im Ausland

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Honorare

Die Honorare fallen gemäß des eröffneten bzw. auf Wunsch zugesandten Angebots an. Jederzeitige Änderungen sind vorbehalten. Ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch von ca. einer halben Stunde zum Kennenlernen findet per Telefon, per Video-Chat oder an einem von beiden Parteien abgestimmten Ort statt.

Nach Auftragserteilung erhält der Kunde einen Fragebogen zu ihrer Geschichte bzw. zu dem entsprechenden Anlass, den die Auftraggeber bis spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Vorgespräch ausfüllen und an die gebuchte Rednerin zurücksenden, da die Auswertung der Antworten seitens der Auftragsnehmerin auch eine Grundlage für die Individualität der Zeremonie darstellt.

Während eines ausführlichen Vorgesprächs von ca. zwei bis drei Stunden, das etwa acht bis zwei Monate vor der Zeremonie stattfindet, werden alle weiteren Fragen, die persönliche Geschichte und Wünsche seitens des Kunden erläutert.

Anfallende Fahrtkosten für das ausführliche Vorgespräch und zur Zeremonie, belaufen sich auf 0,60 € pro km - sofern kein Festpreis vereinbart wurde. Damit sind Benzinkosten, sowie der Zeitaufwand abgedeckt.

2. Buchung, Zahlungsmodus

Nach einem unverbindlichen Erstgespräch von ca. einer halben Stunde, das persönlich, am Telefon oder per Video-Chat stattfinden kann, entscheidet der Kunde, ob er uns als freie Rednerin buchen möchte. Falls ja, wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, in der alle wichtigen Details der Zeremonie festgehalten sind.

Mit dieser schriftlichen Auftragserteilung wird nach Erhalt der Teilrechnung (Versand per Email) eine Anzahlung in Höhe von 50% des Honorars fällig. Der vereinbarte Restbetrag wird zwei Wochen vor Zeremonie überwiesen. Der Kunde schuldet das vereinbarte Honorar plus Fahrtkosten für das Vorgespräch und die Zeremonie/Spesen gemeinsam, sofern kein Festpreis vereinbart wurde.

3. Terminreservierung

Der Termin für die Zeremonie ist erst nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung von 50% innerhalb von 7 Tagen auf dem angegebenen Konto endgültig reserviert. Andernfalls kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung hinfällig ist und keine Leistungspflicht mehr besteht. Die Terminreservierung ist dann für beide Seiten ohne weitere Folgen hinfällig.

4. Übernachtung und mögliche Flugkosten

Falls eine auswärtige Übernachtung und/oder Flugtransport erforderlich und vereinbart ist, werden von den Auftraggebern die Buchung und die Kosten für Flüge, Vollpension in einem Hotel bzw. einer Pension der Mittelklasse in der Nähe des Zeremonieortes sowie ggf. Taxikosten zum Hotel und Ort der Zeremonie übernommen. Des Weiteren kann je nach vermehrtem Zeitaufwand ein höheres Honorar anfallen.

5. Voraussetzungen für die Durchführung der Zeremonie

Die Rednerin ist während der Zeremonie vor Regen, übermäßiger Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen geschützt, da sie sonst eine ordnungsgemäße Zeremonie nicht garantieren kann.

6. Dauer

Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie, die in der Regel bei 30 – 45 Minuten liegt. Die Rednerin verpflichtet sich, 30 Minuten vor der Zeremonie und für einen Zeitraum von 90 Minuten ab vereinbartem Termin vor Ort zu sein, um etwaige Verzögerungen auffangen zu können.

7. AGB – Auftragserteilung

Mit Auftragserteilung erkennen die Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt worden ist. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per Email. Damit tritt der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in Kraft. Ab dann besteht ein Rücktrittsrecht seitens des Auftraggebers und -nehmers (ab Ziffer 8).

8. Rücktritte vom Vertrag

Diese haben in jedem Fall in schriftlicher Form (per Post oder Mail) zu erfolgen.

9. Rücktritt durch den Auftraggeber (Kunden)

Ein Rücktritt des Kunden von dem geschlossenen Vertrag (Vereinbarung über eine freie Zeremonie) ist ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Abschluss des Vertrages (Absendetag ausreichend) möglich. Bei einem späteren Rücktritt verbleibt der Rednerin die Anzahlung und die bis dahin angefallenen Fahrtkosten werden in Rechnung gestellt. Bei einer Absage durch den Auftraggeber innerhalb sechs Wochen vor dem Hochzeitstermin verbleibt dem Auftragsnehmer das gesamte vereinbarte Honorar ohne die Fahrtkosten, die noch angefallen wären und schon bezahlt wurden.

Eine Verschiebung des gebuchten Termins ist der Stornierung und Neubuchung gleichzusetzen, da hier ein neuer Vertrag geschlossen wird.

10. Rücktritt durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer behält sich vor, die schriftliche Vereinbarung ebenfalls binnen einer Woche nach Rücklauf ohne Angabe von Gründen einseitig schriftlich per Post oder Email aufzukündigen (Absendetag ausreichend).

Sollten die vereinbarten Zahlungen durch den Auftraggeber nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann der Auftragnehmer ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden nicht zurückerstattet.

Kann der Auftragnehmer in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend zurückerstattet, sofern der Auftragnehmer keinen vom Auftraggeber akzeptierten Ersatzredner stellen kann. Wird bei Ausfall des Auftragnehmers innerhalb von 6 Wochen vor dem Termin der Zeremonie nur das fertig gestellte Redemanuskript gewünscht, um es z.B. durch einen selbst zu besorgenden Redner vortragen zu lassen, werden hierfür 60 % des vertraglich vereinbarten Honorars (ohne Anfahrtskosten und ggf. Spesen) berechnet.

Wenn der Auftragnehmer einen Ersatzredner stellen kann, der vom Auftraggeber akzeptiert wird, und diesem eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit und der Auftragnehmer wird eine entsprechende Vergütung des Ersatzredners weiterleiten.

Der Auftragnehmer wird immer versuchen, einen Ersatzredner / eine Ersatzrednerin zu stellen, was durch die Zusammenarbeit in einem großen Team auch in der Regel möglich sein sollte – dies jedoch ohne Garantie und Anerkennung einer Rechtspflicht.

11. Datenschutz

Persönliche Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

12. Einwilligung zur Übertragung von Bildrechten, Fotoaufnahmen und/oder Filmaufnahmen – Verzichtserklärung

Der Auftraggeber räumt der Rednerin unentgeltlich und unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, das Recht zur Verwertung und aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke, die im Rahmen einer Zeremonie durch die Rednerin fotografierten Lichtbildern und/oder Filmaufnahmen, mit einer unveränderten oder veränderten Darstellung, ein. Inhaltlich umfasst das Recht, die Nutzung für sämtliche Projekte, Aufträge und/oder künstlerische Arbeiten im weitesten Sinn, einschließlich der öffentlichen Ausstellung. Darüber hinaus auch die kommerzielle Nutzung in Printmedien, im Fernsehen über alle Verbreitungswege, im Internet, in Newslettern, auf CD, DVD und sonstigen Speichermedien, zum Zwecke der Werbung für Waren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese Zwecke oder Waren oder Dienstleistungen schon bei Vertragsschluss bestanden oder bekannt waren. Dieses Recht zu Nutzung umfasst ebenfalls eine Digitalisierung und eine elektronische Bildbearbeitung, etwa durch Retuschierung und/oder Montagen.

13. Urheberrecht

Für den Inhalt der Zeremonien liegen die alleinigen Rechte aller Art beim Urheber.

14. Haftung

Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.

15. Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt deutsches Recht. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB Münster vereinbart..

16. Mündliche Nebenabreden

Diese haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Streichungen im Vertrag und den AGB gelten als nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

17. Steuer

Die Auftragnehmerin ist selbständig tätig und beim Finanzamt Münster gemeldet.